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   VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 189/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,15227
VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 189/21 (https://dejure.org/2023,15227)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21.06.2023 - VerfGH 189/21 (https://dejure.org/2023,15227)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21. Juni 2023 - VerfGH 189/21 (https://dejure.org/2023,15227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    §§ 558 ff BGB, § 558 BGB, § 558 Abs 3 BGB
    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE) durch Nichtberücksichtigung des Vorbringens des Beschwerdeführers - keine fachgerichtliche Begründung zur gerügten fehlenden Inzidenzwirkung des Berliner Mietspiegels

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietermittlung allein über den Berliner Mietspiegel ohne Auseinandersetzung mit substantiellen Angriffen auf dessen Validität

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gericht darf bei substanziierten Einwendungen nicht einfach Mietspiegel anwenden

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rechtliches Gehör im Mietrecht und die Indizwirkung des Berliner Mietspiegels

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gericht darf bei substanziierten Einwendungen nicht einfach Mietspiegel anwenden (IMR 2024, 79)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2023, 635
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf den gesetzlichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 189/21
    Das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist grundsätzlich auch nicht allein dadurch verletzt, dass das Instanzgericht bei der Beurteilung der Frage, ob ein Mietzins überhöht ist, auf den einschlägigen Berliner Mietspiegel zurückgreift statt ein kosten- und zeitaufwendiges Sachverständigengutachten einzuholen (Beschluss vom 18. Oktober 1996 - VerfGH 112/96 - Rn. 18 ff.).

    Ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB liegt jedoch vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass erhebliches tatsächliches oder rechtliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (Beschlüsse vom 1. Juli 2015 - VerfGH 200/14 - Rn. 18 m. w. N. und vom 18. Oktober 1996, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 200/14

    Keine entscheidungserhebliche Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 189/21
    Ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB liegt jedoch vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass erhebliches tatsächliches oder rechtliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (Beschlüsse vom 1. Juli 2015 - VerfGH 200/14 - Rn. 18 m. w. N. und vom 18. Oktober 1996, a. a. O.).

    Welche Begründungstiefe im Rahmen dieser Berücksichtigungspflicht geboten ist, um die Einhaltung des Gebots des rechtlichen Gehörs jeweils ausreichend zu dokumentieren, hängt vom Einzelfall ab (Beschluss vom 1. Juli 2015, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 16.05.2018 - VerfGH 171/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 189/21
    Diese besteht nämlich nicht darin, dem Eigentümer das volle Ausmaß der am jeweiligen Markt realisierbaren Miete zu verschaffen, sondern allein in der Gewährleistung eines angemessenen marktorientierten Ertrags aus der Vermietung (vgl. Beschluss vom 16. Mai 2018 - VerfGH 171/16 - Rn. 31; Artz, in: Münchner Kommentar, BGB, 7. Aufl. 2016, § 558 Rn. 7).
  • VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 91 Abs 1

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 189/21
    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs kann nur dann Erfolg haben, wenn die angegriffene Entscheidung auf einem Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB beruht, d. h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gehörsgewährung das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen rechtlichen Würdigung veranlasst und letztlich zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschluss vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 173/13

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 189/21
    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschluss vom 18. Februar 2015 - VerfGH 173/13 - Rn. 11 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 25.01.2023 - VerfGH 115/21

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE)

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 189/21
    Das Gericht muss die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten dabei zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschluss vom 25. Januar 2023 - VerfGH 115/21 - Rn. 16, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 06.07.2004 - VerfGH 184/03
    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 189/21
    Solche Umstände liegen etwa vor, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz ausreichend substantiierten entscheidungserheblichen Vortrags oder eines entsprechenden Beweisangebots in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (Beschluss vom 6. Juli 2004 - VerfGH 184/03 - Rn. 14).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Das Gericht muss die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten dabei zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschlüsse vom 21. Juni 2023 - VerfGH 189/21 - Rn. 7 und vom 25. Januar 2023 - VerfGH 115/21 - Rn. 16).

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschlüsse vom 21. Juni 2023 - VerfGH 189/21 - Rn. 7 und vom 18. Februar 2015 - VerfGH 173/13 - Rn. 11 m. w. N.).

    Solche Umstände liegen etwa vor, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz ausreichend substantiierten entscheidungserheblichen Vortrags oder eines entsprechenden Beweisangebots in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (Beschlüsse vom 21. Juni 2023 - VerfGH 189/21 - Rn. 7 und vom 6. Juli 2004 - VerfGH 184/03 - Rn. 14).

  • VerfGH Berlin, 22.02.2024 - VerfGH 105/23
    Er ist umso geringer, je tatsächlich oder rechtlich abseitiger der Vortrag ist und je eher das Gericht erwarten kann, die Verfahrensbeteiligten kennten die Antwort auf ihre Argumente bereits (Beschluss vom 21. Juni 2023 - VerfGH 189/21 - Rn. 7).
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